Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament ausdrückli